DS/230/26 Antrag In Beratung Bauen & Stadtentwicklung

Thema: Grundlagenprüfung und -schaffung private Badehauserweiterung

Eingebracht von AfD

Antrag im Wortlaut

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge den Magistrat der Stadt ermächtigen, zu prüfen, welche Rahmenbedingungen es braucht, um es einem privaten Investor zu ermöglichen, das Badehaus zu einem modernen und wirtschaftlichen Freizeitbad zu erweitern.

2. Insbesondere ist hierbei die Prüfung durchzuführen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, inwieweit das sich in Richtung Ober-Roden befindliche Nachbargrundstück in der Lage wäre, eine moderne Freibadanlage aufzunehmen (Darstellung der baulichen / besitztümerischen Eigenschaften).

Sachverhalt

Bei dem Beratungsgespräch Staatskanzlei am 25.6.26 wurde darauf hingewiesen, daß das negative ordentliche haushalterische Ergebnis der Stadt Rödermark sehr stark – fast im Milli-onenbereich1 – durch das Badehaus verursacht wird. Die hier fehlende Profitabilität ist aber grundsätzlich strukturell bedingt. Es handelt sich um ein Hallenbad, welches dauerhaft zu betreiben ist, dem aber in den Sommermonaten die Einnahmen größtenteils wegbrechen, weil am Schwimmen interessierte Gäste lieber Freibäder oder den Badesee in der Nachbarschaft besuchen. Vor einer möglichen Privatisierung – Vorbild wäre z.B. das Monte Mare-Freizeit-bad in Obertshausen, dort ist man bereits vor längerer Zeit diesen Weg erfolgreich gegangen, wären die Grundlagen zu schaffen, diesen strukturellen Nachteil auszugleichen in Form einer Grundstücksvergrößerung / - erweiterung.

Auch in Rödermark dürften in absehbarer Zeit – mittelfristig - nicht die Investitionen zur Verfügung stehen, das Badehaus in eine profitablere Anlage zu wandeln. Von daher müssen einem zukünftigen privaten Investor entsprechende Grundstücksmöglichkeiten angeboten werden.

Quelle(n):

1. Die Präsentation zum Beratungsgespräch am 25.6. „Präsentation Beratungsgespräch Rödermark.pdf“, S. 31 und S. 42

Einfach erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung soll den Magistrat beauftragen zu prüfen, unter welchen Bedingungen ein privater Investor das Badehaus zu einem modernen und wirtschaftlichen Freizeitbad erweitern könnte. Besonders soll untersucht werden, ob das benachbarte Grundstück in Richtung Ober-Roden für eine Freibadanlage geeignet wäre. Dabei sollen die baulichen Gegebenheiten und die Eigentumsverhältnisse dargestellt und der Stadtverordnetenversammlung berichtet werden.

Die Antragsteller begründen die Prüfung mit dem hohen Fehlbetrag des Badehauses, der für 2025 mit 923.439 Euro angegeben wird. Nach ihrer Einschätzung ist der Betrieb eines reinen Hallenbads besonders im Sommer wirtschaftlich schwierig. Zudem erwarten sie, dass die Stadt mittelfristig nicht selbst ausreichend investieren kann. Der Antrag bereitet damit nur mögliche Voraussetzungen für eine spätere private Erweiterung oder Privatisierung vor; eine solche Maßnahme wird noch nicht beschlossen. Für die Prüfung fällt interne Verwaltungsarbeit an.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

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Stand

7. September 2026, 10:12 Uhr

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