Veräußerung ungenutzter städtischer Liegenschaften zur Haushaltskonsolidierung
Eingebracht von FDP
Antrag im Wortlaut
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich zu prüfen, welche im Eigentum der Stadt Rödermark stehenden Liegenschaften und Immobilien derzeit nicht oder zukünftig nicht mehr für städtische Zwecke genutzt beziehungsweise benötigt werden – wie beispielsweise das Gebäude der ehemaligen Kita Taubhaus – und diese schnellstmöglich zu veräußern; die durch die Veräußerung erzielten Erlöse vorrangig wie folgt einzusetzen: zur Schuldentilgung und damit zur dauerhaften Entlastung des städtischen Haushalts von Zins- und Tilgungszahlungen, zum Aufbau von Liquidität zur Absicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt, zur Bereitstellung finanzieller Mittel für die strategische Stadtentwicklung, insbesondere zum Ankauf von Grundflächen zur Ausweisung neuer Gewerbe- oder Wohngebiete.
Sachverhalt
Die finanzielle Lage der Stadt Rödermark ist äußerst angespannt. Angesichts anhaltender Haushaltsdefizite ist eine konsequente Haushaltskonsolidierung unumgänglich. Ein wichtiger Hebel liegt hierbei in der effizienten Verwertung des städtischen Vermögens.
Derzeit befinden sich im Eigentum der Stadt Rödermark mehrere Liegenschaften und Immobilien, die nicht oder nicht mehr für städtische Zwecke genutzt werden – wie zum Beispiel das Gebäude der ehemaligen Kita Taubhaus, das Anwesen Schasser sowie das angrenzende Anwesen in der Bachgasse. Das bloße Halten dieser ungenutzten Objekte bindet Kapital und verursacht fortlaufende Kosten für Sicherung, Unterhalt und Verwaltung. In der aktuellen Haushaltslage ist dieser Zustand wirtschaftlich nicht mehr vertretbar. Durch die zügige Veräußerung dieser entbehrlichen Vermögenswerte kann die Stadt kurzfristig Liquidität generieren. Die Erlöse sind gezielt einzusetzen, um die Handlungsfähigkeit der Stadt langfristig abzusichern: zur Tilgung bestehender Schulden, zum Aufbau von Liquiditätsreserven sowie zur strategischen Reinvestition in die Stadtentwicklung – etwa durch den Ankauf von Flächen zur Ausweisung neuer Gewerbe- und Wohngebiete. So kann notwendige Liquidität geschaffen, die weitere Erhöhung von Steuern vermieden und Planungssicherheit für Rödermark gewährleistet werden.
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll entscheiden, ob der Magistrat ungenutzte oder künftig nicht mehr benötigte städtische Grundstücke und Gebäude ermitteln und schnellstmöglich verkaufen soll. Als Beispiel nennt der Antrag das Gebäude der ehemaligen Kita Taubhaus.
Die Verkaufserlöse sollen vorrangig zur Tilgung von Schulden, zum Aufbau von Liquiditätsreserven und für die strategische Stadtentwicklung eingesetzt werden. Dazu zählt insbesondere der Ankauf von Flächen für neue Gewerbe- oder Wohngebiete.
Die Antragsteller begründen dies mit der angespannten Haushaltslage. Ungenutzte Immobilien verursachten weiterhin Kosten für Sicherung, Unterhaltung und Verwaltung. Durch Verkäufe solle die Stadt kurzfristig Geld erhalten, ihren Haushalt dauerhaft entlasten und ihre finanzielle Handlungsfähigkeit sichern.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .