Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (ehem. Zukunft Stadtgrün in Hessen)/ Gesamtmaßnahme „Urberach Nord“ Änderung: „Förderrichtlinie des Anreizprogramms im Stadtumbaugebiet Urberach Nord“
Eingebracht vom Magistrat · federführend Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Beschlussvorschlag
Mit der Sachverhaltsdarstellung der Verwaltung besteht Einverständnis. Die überarbeitete „Förderrichtlinie des Anreizprogramms im Stadtumbaugebiet Urberach Nord“ wird gemäß Anlage beschlossen.
Bei einer Änderung der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) wird die „Förderrichtlinie des Anreizprogramms im Stadtumbaugebiet Urberach Nord“ an die neue Richtlinie angepasst.
Sachverhalt
Die Stadt Rödermark wurde mit Zuwendungsbescheid vom 01.12.2017 mit der Gesamtmaßnahme „Urberach Nord“ in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (vormals „Zukunft Stadtgrün“) aufgenommen.
Im Rahmen des Förderungsprogramms stellt das Anreizprogramm ein Instrument dar, private Hauseigentümer zu motivieren, ihre Immobilien – im Sinne einer Aufwertung des gesamten Stadtquartiers – zu begrünen, Flächen zu entsiegeln und sie hierbei finanziell zu unterstützen.
In Abstimmung mit dem Büro Rittmannsperger und der Lokalen Partnerschaft Urberach Nord wurde die „Förderrichtlinie des Anreizprogramms“ für das Fördergebiet „Urberach“ erarbeitet. Diese wurde sowohl vom Fördermittelgeber (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen) genehmigt als auch am 07.12.2021 und mit Änderung vom 24.05.2023 (VO/0120/23) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Bedingt durch geänderte Vorgaben des Ministeriums (aktualisierte RiLiSE) wurde eine Überarbeitung der Richtlinie notwendig.
Finanzielle Auswirkung
In den kommenden Haushalten sind ausreichend Haushaltsmittel zur Durchführung der Maßnahme zu veranschlagen. / Kl 17.03.2026
Einfach erklärt
Die Stadtverordnetenversammlung soll eine überarbeitete Förderrichtlinie für das Anreizprogramm im Stadtumbaugebiet Urberach Nord beschließen. Das Programm unterstützt private Hauseigentümer finanziell dabei, ihre Grundstücke und Gebäude zu begrünen oder versiegelte Flächen zu entsiegeln. Ziel ist die Aufwertung des gesamten Stadtquartiers.
Die bereits beschlossene und vom Land genehmigte Richtlinie muss wegen geänderter Vorgaben des Landes Hessen angepasst werden. Unter anderem wird der angesetzte Wert für Eigenleistungen von 15 € auf 20 € erhöht. Außerdem werden die förderfähigen Maßnahmen genauer beschrieben. Drei vergleichbare Angebote müssen künftig nur noch bei Aufträgen über 10.000 € netto eingeholt werden.
Wenn das Land seine Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung erneut ändert, soll auch die örtliche Förderrichtlinie entsprechend angepasst werden.
Finanzielle Auswirkung
Für die Durchführung des Programms müssen in den kommenden städtischen Haushalten ausreichende Mittel eingeplant werden. Eine konkrete Summe wird nicht genannt.
Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .