DS/145/26 Antrag In Beratung Politik & Verwaltung

Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Rödermark: Einfügung eines neuen § 26a – Bild- und Tonübertragung öffentlicher Sitzungen

Eingebracht von FDP

Antrag im Wortlaut

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich grundsätzlich, speziell auch mit Blick auf die niedrigschwellige und barrierearme Transparenz der kommunalpolitischen Entscheidungsprozesse, für die baldmöglichste Bild- und Tonübertragungen (Livestream/Liveübertragung) aus den öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark aus.

Der Magistrat wird beauftragt, die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark so zu ändern, dass Bild- und Tonübertragungen öffentlicher Sitzungen ermöglicht werden.

Die konkrete Ausgestaltung – insbesondere hinsichtlich Live-Übertragung, Aufzeichnung und nachträglicher Bereitstellung, Einwilligungserfordernissen, Datenschutz, Persönlichkeitsrechten sowie ggf. erforderlicher Anpassungen der Hauptsatzung – wird dem Magistrat überlassen. Die im Sachverhalt skizzierten Eckpunkte (möglicher § 26a GO) dienen dabei als inhaltlicher Orientierungsrahmen.

Der Magistrat wird gebeten, dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss innerhalb von drei Monaten einen ausformulierten Änderungsentwurf zur Beratung vorzulegen, damit die Neufassung der Geschäftsordnung mit der entsprechenden Regelung beschlossen werden kann.

Sachverhalt

Die Stadt Rödermark steht – wie viele hessische Kommunen – vor der Aufgabe, Kommunalpolitik wieder näher an die Bürgerinnen und Bürger zu bringen. Die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse vor Ort ist aus beruflichen, familiären, gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen für viele Einwohnerinnen und Einwohner nicht oder nur eingeschränkt möglich. Eine moderne, transparente Kommunalpolitik muss diesen Menschen einen niedrigschwelligen Zugang zu den Beratungen und Entscheidungen ihrer gewählten Vertretung ermöglichen.

Die rechtliche Grundlage hierfür hat der hessische Gesetzgeber mit § 52 Abs. 1 Satz 4 HGO geschaffen. Danach können öffentliche Sitzungen der Gemeindevertretung in Wort und Bild übertragen werden, soweit die Hauptsatzung oder die Geschäftsordnung dies vorsieht und die Rechte der betroffenen Personen – insbesondere Persönlichkeitsrechte und Datenschutz – gewahrt werden. Zahlreiche Kommunen in Hessen (u. a. Frankfurt am Main, Offenbach, Wiesbaden, Kronberg im Taunus, Dieburg) nutzen diese Möglichkeit bereits seit Jahren erfolgreich.

Der vorliegende Entwurf der neuen Geschäftsordnung der Stadt Rödermark (Stand 18.04.2026) enthält bislang keine Regelung zur Bild- und Tonübertragung öffentlicher Sitzungen. Diese Lücke sollte vor der Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung geschlossen werden. Aus Sicht der FDP-Fraktion bietet sich die Einfügung eines neuen § 26a im Abschnitt „Gang der Verhandlung“ an. Die konkrete redaktionelle Ausgestaltung soll dem Magistrat überlassen bleiben; der nachstehende Formulierungsvorschlag dient als inhaltlicher Orientierungsrahmen.

Möglicher Wortlaut eines neuen § 26a GO (Formulierungsvorschlag): (1) Öffentliche Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse können in Wort und Bild zeitgleich auf der Homepage der Stadt Rödermark sowie in einem öffentlich zugänglichen Online-Format übertragen werden (LiveStream). (2) Eine Aufzeichnung und nachträgliche Bereitstellung (Mediathek) ist für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten möglich. (3) Die Bild- und Tonübertragung erfasst grundsätzlich die Beiträge der Stadtverordneten, des Magistrats sowie der Verwaltung in ihrer amtlichen Funktion; ein Widerspruch im Einzelfall ist möglich. (4) Beiträge von Einwohnerinnen und Einwohnern, Sachverständigen sowie sonstigen Dritten werden nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung übertragen. (5) Beratungen in nichtöffentlicher Sitzung sind von der Übertragung ausgeschlossen. (6) Die Stadt Rödermark stellt durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung, des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes sowie der einschlägigen Persönlichkeitsrechte eingehalten werden.

Einfach erklärt

Die FDP-Fraktion beantragt, Bild- und Tonübertragungen der öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich zu ermöglichen. Dafür soll der Magistrat eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung ausarbeiten und dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss innerhalb von drei Monaten zur Beratung vorlegen. Anschließend soll über die Neufassung der Geschäftsordnung entschieden werden.

Als Orientierung nennt der Antrag einen Livestream und die Möglichkeit, Aufzeichnungen bis zu sechs Monate bereitzustellen. Beiträge von Stadtverordneten, Magistrat und Verwaltung könnten grundsätzlich übertragen werden, wobei ein Widerspruch im Einzelfall möglich sein soll. Einwohner, Sachverständige und andere Dritte sollen nur mit ausdrücklicher Einwilligung gezeigt oder gehört werden. Nichtöffentliche Beratungen wären ausgeschlossen. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt werden. Die genaue Ausgestaltung und möglicherweise notwendige Änderungen der Hauptsatzung soll der Magistrat prüfen und festlegen.

Die Antragsteller begründen den Vorschlag damit, dass Sitzungen dadurch auch für Menschen zugänglich werden, die nicht vor Ort teilnehmen können.

Diese Fassung wurde von einem Sprachmodell aus dem amtlichen Text übersetzt und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der .

Ratsinfo Rödermark

Ein unabhängiges Bürgerprojekt. Datenquelle ist das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Rödermark.

Stand

7. September 2026, 10:12 Uhr

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